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Interessengemeinschaft Britisch Kurzhaar und Britisch Langhaar

Tipp Nr. 1

Neue EU-Verordnung für das Reisen mit Heimtieren

Auf den ersten Blick

In der EU gelten ab 29. Dezember 2014 teilweise neue Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren. Die neue Verordnung (EU) Nr. 576/201 3 des europäischen Parlaments und des Rates ist am 1 2. Juni in Kraft getreten und hebt die dem Reiseverkehr mit Heimtieren seit Mai 2003 zugrundeliegende Verordnung (EG) Nr. 998/2003 auf. Die entsprechende Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/201 3 der Kommission ist am 18. Juli in Kraft getreten und gilt ebenfalls ab 29. Dezember 2014.

Die neue Verordnung sieht in erster Linie wiederum die tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Reisen mit für Tollwut empfänglichen Hunden, Katzen und Frettchen (Anhang 1 Teil A) analog der aktuellen bis Ende 2014 gültigen Verordnung vor. Daneben können für diese Tierarten auch Gesundheitsmaßnahmen zur Vorbeugung vor anderen Krankheiten und Infektionen als Tollwut  (z. B. Echinokokkose) getroffen werden.

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Tipp Nr. 2

Reisen mit Heimtieren – Die neue EU-Verordnung

Erleichterung bei Teilnahme an Vereanstaltungen

Im Reiseverkehr ist die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen auf jeweils höchstens fünf Tiere beschränkt. Davon abweichend darf künftig diese Zahl überschritten werden, wenn die Reise mit diesen Tierarten zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen erfolgt, der Halter oder die ermächtigte Person einen schriftlichen Nachweis dafür vorlegt, dass die Heimtiere für die Teilnahme an einer der genannten Veranstaltungen oder bei einer Vereinigung, die solche Veranstaltungen organisiert, registriert und die Heimtiere mehr als sechs Monate alt sind.

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