Tipp Nr. 1
Neue EU-Verordnung für das Reisen mit Heimtieren
Auf den ersten Blick
In der EU gelten ab 29. Dezember 2014 teilweise neue Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren. Die neue Verordnung (EU) Nr. 576/201 3 des europäischen Parlaments und des Rates ist am 1 2. Juni in Kraft getreten und hebt die dem Reiseverkehr mit Heimtieren seit Mai 2003 zugrundeliegende Verordnung (EG) Nr. 998/2003 auf. Die entsprechende Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/201 3 der Kommission ist am 18. Juli in Kraft getreten und gilt ebenfalls ab 29. Dezember 2014.
Die neue Verordnung sieht in erster Linie wiederum die tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Reisen mit für Tollwut empfänglichen Hunden, Katzen und Frettchen (Anhang 1 Teil A) analog der aktuellen bis Ende 2014 gültigen Verordnung vor. Daneben können für diese Tierarten auch Gesundheitsmaßnahmen zur Vorbeugung vor anderen Krankheiten und Infektionen als Tollwut (z. B. Echinokokkose) getroffen werden.