Viruserkrankung der Katze, die auf den Menschen übertragbar ist, sogenannte Zoonose. Das Rabiesvirus dringt über kleine Hautverletzungen in den Körper ein und gelangt über die Nerven ins Gehirn, wo es eine Entzündung hervorruft, die Ursache für Verhaltensveränderungen ist.
Bei ausschließlich im Haus gehaltenen Katzen ist eine Impfung nicht erforderlich. Sobald ein Zusammentreffen mit potenziell infizierten Tieren aber möglich ist, sollte auf jeden Fall geimpft werden. Auf der Ermächtigungsgrundlage des Tierseuchengesetzes (§ 79 TierSG) wurde die Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (TollwV) erlassen. Katzenausstellungen müssen der zuständigen Behörde vom Veranstalter mindestens 8 Wochen vor deren Beginn angezeigt werden (§ 4 TollwV). Zugang haben nur Tiere mit gültigem Impfschutz. Dieser ist nach § 1 Nr. 3 Buchstaben a und b TollwV zu beurteilen. Geimpft werden dürfen Kitten erst ab vollendetem dritten Lebensmonat.
Impfschutz liegt nach Erstimpfung nach 21 Tagen vor. Wie lange der Impfschutz gilt, richtet sich nach den Angaben des Herstellers. Der Tierarzt trägt dies in den Heimtierausweis ein. Innerhalb dieser Zeit muss dann die Wiederholungsimpfung erfolgen.
